Urkundenübersetzung

URKUNDENÜBERSETZUNG


Als öffentlich bestellte und vereidigte Urkundenübersetzerinnen übersetzen und beglaubigen wir regelmäßig eine Fülle unterschiedlicher Dokumente, wie

  • Geburtsurkunden
  • Zeugnisse
  • Diplome
  • Zertifikate 
  • Auszüge aus dem
    Handelsregister 
  • Heiratsurkunden 
  • Scheidungsurteile 
  • Personalausweise 
  • Reisepässe 
  • Gutachten
     

und viele weitere Bescheinigungen.

 

Beglaubigt - Was bedeutet das?

Für viele Urkunden, die bei einer Behörde vorgelegt werden müssen und amtlichen Charakter tragen, wird verlangt, dass dazu Übersetzungen von einem allgemein beeidigten Übersetzer vorgenommen werden.


Diese oft als „beglaubigte Übersetzungen” bekannten Dokumente werden zumeist korrekt als „bescheinigte” oder (in manchen Bundesländern) als „bestätigte Übersetzung” bezeichnet.

 

In diesen Dokumenten werden Richtigkeit und Vollständigkeit der gefertigten Übersetzung gem. § 142 Abs. 3 ZPO mit Angabe von Ort und Datum sowie je nach Bundesland auch dem Stempel des Übersetzers bescheinigt.


Apostille - Was bedeutet das?

Hierzu erteilt das Auswärtige Amt auf seiner Webseite folgende Informationen:
Die „Haager Apostille“ ist ein Vermerk nach einem bestimmten Muster, festgelegt im Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961.


Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis zur Ausstellung einer öffentlichen Urkunde, die hierfür im Original vorgelegt werden muss.


Die Anschrift der jeweils zuständigen Apostille-Behörde kann Ihnen üblicherweise die Stelle mitteilen, von der die Urkunde stammt. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die Justizverwaltung oder die Standesamtsaufsicht des Bezirks, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.


Preise - Was kostet es?

Die Preise für Urkundenübersetzungen richten sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Unser Stundenhonorar beträgt 60 Euro.


Die Beglaubigungsgebühr
beträgt 5 Euro pro Urkunde.


Sie können uns gerne vorab per
E-Mail Ihr Dokument als PDF zusenden. Wir unterbreiten Ihnen dann gerne einen genauen Kostenvoranschlag.


Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung? Wir sind stets für Sie da!

Senden Sie uns Ihr Dokument einfach als PDF per E-Mail vorab zu. Wir unterbreiten Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.

Kostenvoranschlag anfordern
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